1.3.4 | Bereichserkennung (bei Hinlauftendenzen)

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Allgemeiner Hinweis

Die Bereichserkennung kann in dem alea-Cockpit entsprechend der Indikation des Pflegeempfängers an- oder ausgeschaltet werden.

Die Funktion informiert das Pflegepersonal in Echtzeit darüber, ob ein Pflegebedürftiger einen vordefinierten Sicherheitsbereich (z. B. das Zimmer, die Station oder das Gebäude eines Pflegesettings) verlassen hat, um

  • weitere Krankheiten, Verletzungen oder fehlende medizinische Leistungen (z. B. Arzneimittelversorgung) zu verhindern,

  • als betreuende Pflegende sofort reagieren zu können, um am Ende

  • das Umherwandern zu erkennen, insbesondere bei Pflegeempfängern mit Demenz oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Indikation (notwendiger Anwendungskontext)

  • Diese Funktion sollte nur bei Personen zur Anwendung kommen, die unter einer leichten, mittelschweren und schweren Demenz oder kognitiven Beeinträchtigungen, einschließlich Umherwandern, leiden. Eine entsprechende Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankung, Alzheimer oder bei Demenz auftretende psychische Störungen oder Verhaltensstörungen soll im Kontext dieser Funktion durch die Pflege überwacht werden.

  • Die Anwendung kann dabei kurzfristig, aber auch Routinen basiert und langfristig erfolgen.

  • Pflegebedürftige ohne Risikoverhalten wie Umherwandern (z.B. im Rahmen der Krankheit Demenz) sollten von der Funktion ausgeschlossen werden.

Ergänzende Information bzgl. medizinischer Anwendungsparameter bei der Bereichserkennung

Dauer der Nutzung:

Das digitale Assistenzsystem im Rahmen des Zonenmanagements (Zonenmanagement) kann kurz-, mittel- und langfristig eingesetzt werden.

Potentielle Risiken:

Die Pflegeverantwortlichen werden nicht angewiesen, ihre Routinen und vordefinierten Abläufe, auch auf der Grundlage des Qualitätsmanagements (QM) eines Gesundheitsdienstleisters (z.B. Pflegesetting, Krankenhaus) zu verändern. Das Zonenmanagement ist als digitales Assistenzsystem zu verstehen. Zudem ist das Gerät nicht in direktem Kontakt mit dem Pflegeempfängern oder dessen Haut. Daher wird das Risiko als gering eingestuft.

Kontraindikationen:

Pflegebedürftige, die kein Risikoverhalten zeigen, wie bzgl. Umherwandern bzw. Hinlauftendenzen (z. B. im Rahmen von Demenzerkrankungen).